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    6014.04a_Unterwerk_Blattenmoos
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    Unterwerk Blattenmoos

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    Unterwerk Blattenmoos

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    Der Fremdkörper im Wohngebiet besticht durch seine raffinierte Funktionalität und seine feinsinnige, künstlerische Gestaltung – der Schärli Architekten AG ist ein vorbildlicher Technikbau gelungen.

    Cronologia

    Das Unterwerk Blattenmoos wurde in den Jahren 1999 bis 2001 als Ersatz für das Unterwerk Sagenmatt von der Schärli Architekten AG in Zusammenarbeit mit dem Künstler Niklaus Lenherr erbaut.

    Contesto

    Das Unterwerk Blattenmoos befindet sich im Osten Littaus. Der kompakte Baukörper liegt am Fuss des Sonnenbergwalds inmitten eines bestehenden Wohngebiets. Er steht in zweiter Reihe hinter einem Wohnhaus. Im Norden führt die stark befahrene Luzernerstrasse vorbei, im Süden befindet sich die ruhige Blattenmoosstrasse. Die Anlage wird von der Luzernerstrasse über eine Stichstrasse erschlossen und ist von einer Wiese umgeben.

    Descrizione

    Der Bau eines Unterwerks erfordert lediglich eine Hülle, die die Transformatoren schützt – der gestalterische Spielraum scheint klein zu sein. Das Team um Stefan Schärli gliederte das erforderliche Volumen in zwei Teile. Ein Sichtbetonkubus beherbergt die Transformatoren, ein Kubus aus Streckmetall umschliesst die Steuerung. In das Streckmetall sind auf der Ost- und Südseite Türen eingeschnitten. Da die Transformatoren höchstens alle 25 Jahre ersetzt werden müssen, verzichteten die Planer auf Tore, sondern gestalteten die Fassade mit 3 x 8 Meter grossen Betonplatten, die gegebenenfalls mit dem Kran entfernt werden können. Die Platten sind mit Asche und Eisenoxid nach Vorgaben von Niklaus Lenherr schwarz gefärbt und mit einem silbrig schimmernden Siebdruckpaneel zusammengefasst. Die anfänglich rostrot kontrastierende Kupferoberfläche des Steuerungskubus ist mit der Zeit deutlich dunkler geworden. Der Materialkontrast reduziert sich, das Unterwerk passt sich selbständig in seine Umgebung ein.

    Bibliografia

    Bünzli, Daniel. Portfolio 99–08, in: www.issuu.ch – Schwere Tore vor schwerem Gerät, in: Hochparterre 3/2002, S. 50.

    Stato
    2018
    In elaborazione
    Severin Kunz

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