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    Pile Up

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    Ab Anfang 2003 forschte Hans Zwimpfer mit seiner Firma ZAPCO im Bereich Wohnungs- und Städtebau. Er entwickelte zwei architektonische Konzepte, «Pile Up» und «Stack Up», die er patentieren liess. Diese erste Patentierung eines architektonischen Raumkonzepts löste in Fachkreisen Diskussionen aus. Die Überbauung Pile Up in Zug ist nach der Pile Up-Siedlung in Rheinfelden das zweite Gebäude, das nach diesem Konzept realisiert wurde. Es zählt zum Spätwerk des Anfang 2017 verstorbenen Architekten Hans Zwimpfer.

    Chronologie

    Die Überbauung Pile Up in Zug umfasst Eigentumswohnungen und ein gewerblich genutztes Erdgeschoss. Sie wurde in den Jahren 2006 bis 2007 nach dem von Hans Zwimpfer patentierten architektonischen Konzept «Pile Up» erbaut. Für die Übersetzung des Konzepts in ein konkretes Projekt arbeiteten die Zwimpfer Partner AG aus Basel mit der Kamm Architekten AG aus Zug zusammen.

    Lage

    Das Pile Up befindet sich an der Baarerstrasse. Nördlich der Kirche Guthirt gelegen, schliesst es die bestehende Bebauung zur Baarerstrasse hin ab und fasst den Guthirtkirchplatz. Die Wohnungen sind zum gemeinschaftlich genutzten Grünbereich im Osten hin orientiert. Der Freibereich im Süden ist mit dem Kunstwerk «22 Elements» der Wiener Künstlerin Esther Stocker geschmückt.

    Beschreibung

    Wie die benachbarten Gebäude wird auch das sechsgeschossige Pile Up durch ein extensiv begrüntes Flachdach abgeschlossen. Der langgestreckte Massivbau ist mit einer Kompaktfassade verkleidet, der Verputz in einem hellen Grauton gestrichen. Diese Farbgebung harmoniert gut mit der Metallfassade des im Norden angrenzenden Gebäudes. Die 28 Wohnungen und die vier Gewerbeeinheiten werden durch zwei getrennte Eingänge an der Baarerstrasse erschlossen. Die Eingangsbereiche sind in den Baukörper eingeschnitten, die angrenzende Fassade als raumhohe Schaufensterzone gestaltet. Die Strassenseite ist mit durchgehenden Fensterbändern versehen, die sich partiell zu raumhohen Fenstern erweitern oder in Loggien Ergänzung finden. Die Metallpaneel-Brüstungen sind ebenso wie die textilen Sonnenstoren vor die Fassade gesetzt. Die Besonderheit der Überbauung tritt an den beiden Gartenfassaden in Erscheinung: Der Wohnungsspiegel setzt sich aus zehn verschiedenen, ineinander verschachtelten Wohnungstypen zusammen, die alle – gemäss dem «Pile Up»-Konzept – zweigeschossige Loggien und dahinterliegende Wohnräume besitzen. Die Fensterprofile und die Loggien sind weiss gefasst, was den kubischen grauen Baukörper zusätzlich auflöst. Die Stirnseite ist ausserdem durch einen Versprung akzentuiert. Der Bau besticht durch den Kontrast zwischen der zurückhaltenden Materialisierung und Farbgebung, welche die Strassenseite prägt, und der spannungsvollen Auflösung des Bauvolumens auf der Gartenseite.

    Literatur

    Bauforum Zug (Hg.). Zuger Bautenführer. Ausgewählte Objekte 1902–2012. Luzern 2013, S. 110. – Pile-Up am Ziel, in: Tec21 36/2010, S. 13. – Zug – Ansichten und Aussichten einer Stadtlandschaft, in: Beilage zu Hochparterre 21/2008, S. 16. – Kündig, Daniel. Geistige Leistungen und Patente, in: Tec21 8/2007, S. 30–31. – Müller, Thomas. Patentierte Architektur, in: Tec21 20/2007, S. 39. – Selden, Brigitte. Ist Architektur patentierbar?, in: NZZ 15.12.2006. – Bösch, Ivo. Das Patent ist ein neues Thema, in: Tec21 16/2006, S. 4–13. – Bösch. Hochstapeln, Ivo, in: Tec21 16/2006, S. 14–15. – Hess-Odoni, Urs. Auswirkung der Patente, in: Tec21 22/2006, S. 22–24. – Kurz, Daniel. Nach dem Loft, in: Werk, Bauen + Wohnen 3/2005, S. 6.

    Stand
    2018
    Bearbeitung
    Emanuel Stieger

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