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    Gartenheimsiedlung

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    Gartenheimsiedlung

    Innenraum (Wohnzimmer)

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    Das Quartier spiegelt eine lebhafte Geschichte wider. Auch wenn das einheitliche, repetitive Aussehen aus der Entstehungszeit durch die zahlreichen individuellen Renovationen etwas verloren gegangen ist, bietet sich bis heute eine vielfältiges, lebenswertes Wohnumfeld. Die Luzerner Gartenheimsiedlung ist ein Musterbeispiel des sozialen beziehungsweise genossenschaftlichen Wohnungsbaus in der wirtschaftlich schwierigen Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.

    Chronologie

    Während des Zweiten Weltkriegs herrschte in Luzern grosse Wohnungsnot: Die Zahl leerstehender Wohnungen sank in den ersten Kriegsjahren auf 40. Der wirtschaftlich schwierigen Zeit zum Trotz konnte am 4. Februar 1944 die Baugenossenschaft Gartenheim gegründet werden. An der Gründungssitzung wurde festgelegt, dass für die Mitglieder Eigenheime mit jeweils 500 Quadratmetern Land zur Selbstversorgung geschaffen werden sollten. So entstand in den Jahren 1945 bis 1947 die Gartenheimsiedlung mit 55 Reiheneinfamilienhäuser, mit jeweils vier oder fünf Zimmern. Die Bauten wurden all die Jahre instandgehalten, einige individuell verändert.

    Lage

    Die Gartenheimsiedlung liegt auf dem flachen Nordwesthang des Ruflisbergs am nordöstlichen Rand des Wesemlinquartiers. Im Osten wird die Siedlung von einem Wald gefasst. Gegen Nordwesten bietet sich den Bewohnern Blick auf den Rotsee und auf Emmen. Die Siedlung wird von der Gartenheimstrasse durchquert und von der Hünenberg- und der Ruflisbergstrasse gefasst. Sämtliche Häuser sind Ost-West-orientiert und liegen quer zu den Haupterschliessungsstrassen. Zwei Hauszeilen befinden sich nördlich, eine Hauszeile südlich der Gartenheimstrasse. Dem fallenden Gelände entsprechend, sind die Häuser gestaffelt angeordnet.

    Beschreibung

    Die Reihenhauszeilen der Gartenheimsiedlung sind durch Vor- und Rücksprünge sowie Höhenstaffelungen differenziert. Die kleinen Häuser sind mit flachen Satteldächern in der Falllinie des Hangs gedeckt und scheinen sich zu ducken – es entsteht ein sehr offenes Erscheinungsbild in der Landschaft. Trotz der Bebauungsdichte bilden sich ob dieser Disposition individuelle Aussenräume. Die in der Regel eingeschossigen Häuser gründen auf einem hohen Sockelgeschoss. Sie sind verputzt, die Wohngeschoss deutlich vom Sockel abgesetzt. Die Fenster und die Fenstertüren sind mit Klappläden versehen. Die jeweils im Westen liegenden Freibereiche waren ursprünglich als Nutzgärten gestaltet.

    Aufgrund der Eingeschossigkeit ähneln sich die Grundrisse der Gartenheim-Wohnungen. Die Häuser sind so organisiert, dass beim Betreten rechts die Küche, das Bad und das Elternschlafzimmer anzutreffen sind. Die Kinderzimmer sind links der Eingangstüre angeordnet. Das Wohnzimmer befindet sich auf der Gartenseite und ist in Richtung Abendsonne ausgerichtet. Küche und Wohnbereich sind mit einer Durchreiche verbunden, eine Balkontüre führt in den (Nutz-)Garten. Die Sockelgeschosse werden über Innentreppen erschlossen. Die hier liegenden Kellerräume sind heute meist ausgebaut und bieten ebenfalls Sicht in den Garten. 

    Literatur

    • Gmür, Otti. Architekturführer Lutern. Spaziergänge durch Raum und Zeit. Architekturführer. Luzern 2003, S. 161
    • Blättler-Geiler, Ernst. Aus der Geschichte der Baugenossenschaft «Gartenheim» Luzern. Luzern 1993, S. 1–5
    • Denkmalpflege und Archäologie (Hg.). Kantonales Bauinventar Luzern

    Themen

    Stand
    2017
    Bearbeitung
    Tobias Feusi

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